North Datenschutz

Ihre professionellen Datenschutz Experten

Über Uns

Die North-GmbH wurde 16.05.2018 gegründet. Wir sind spezialisiert auf die Datenschutz Grundverordung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Unser Team unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung für den Schutz der Daten Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Kunden und Ihrer Geschäftspartner:

Was bieten wir?


Beratung


Erster Ansprechpartner


Analyse


Informationen über Neuigkeiten und Änderungen


Schulung


Vorschläge für das Risiko- und Notfallmanagement

Für wen ist das Angebot wichtig?

Alle jene die:
WARUM ist das Angebot überhaupt nötig?
Aufgrund der Inkraftsetzung der europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Anpassungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind einige Vorgaben im Bereich des betrieblichen Datenschutzes zu erfüllen.

Am 24.05.2016 trat die DSGVO in Kraft. Mit Ablauf der zweijährige Übergangszeit sind diese Datenschutzvorgaben verbindlich in den Mitgliedstaaten anzuwenden.
Den Mitgliedstaaten wurde freigestellt, in ausgesuchten Bereichen (Stichwort: Öffnungsklausel), spezifische Regelungen zu treffen. In Deutschland sind diese im BDSG zu finden.

Der Datenschutz war in Deutschland schon vorher ein wichtiges Thema. Nun kommen unter gewissen Voraussetzungen z.B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend hinzu. Dieses kann intern erfolgen oder alternativ extern bei einem Dienstleister beauftragt werden.

WAS wird hier konkret angeboten?
Die Firma NORTH-Datenschutz UG übernimmt für Sie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und berät Sie in allen Fragen zum Datenschutz. Selbstverständlich maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen.

Angeboten wird:

  • Beratung wie Datenverarbeitung und der Umgang mit sensiblen Kundendaten Datenschutzkonform erfolgt.
  • Beratung bei Problemstellungen im Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Verarbeitungsvorgängen.
  • Analyse und Optimierung der bestehenden Datenverarbeitung d.h. Realisierung der Unternehmensziele mit effizienteren Verarbeitungsvorgängen und je nach Situation mit weniger Datenverarbeitungsvorgängen.
  • Erste Anlaufstelle für Fragen zu Datenschutzthemen, um die gesetzlichen Anforderungen im Datenschutz durchgehend zu erfüllen.
  • Beratung auch für den hoffentlich nie eintretenden Fall d.h. was ist bei Datenschutzproblemen in welcher Reihenfolgen zu veranlassen?
  • Datenschutz stets auf dem aktuellen Stand und sofern gewünscht auch Beratung zur Berücksichtigung künftiger Neuerungen im Datenschutz.
WER braucht das?
Laut BDSG wird einen Datenschutzbeauftragten Pflicht, wenn 10 oder mehr Personen im Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

Was mit „automatisiert verarbeiten“ gemeint ist, ist weit gefasst, siehe §3 BDSG.
Darüber hinaus muss einen Datenschutzbeauftragten ebenfalls schriftlich benannt sein, wenn geschäftsmäßig personenbezogene Daten übermittelt oder verarbeitet werden z.B. für die Markt- oder Meinungsforschung.

Falls Sie sich Fragen, ob für Sie die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen besteht, lassen Sie sich von uns beraten.

WAS ist der Mehrwert wenn der Datenschutz hier eingekauft wird?
Alles aus einer Hand d.h. nur ein Ansprechpartner bei Datenschutzthemen und IT.

Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren ohne Abstriche beim Datenschutz eingehen zu müssen.

Angeboten werden neben Informationen zur Aktualisierungen beim Datenschutz auch Beratung auf Bedarf:

  • vor der Umsetzung neuer Datenverarbeitungsvorgängen
  • optimieren bestehender Datenverarbeitungsvorgänge
  • zur Vorbeugung von Datenschutzverstößen
  • bei Datenschutzverstößen und somit Minimierung der Unternehmensrisiken
Schulungsdienstleistung für Mitarbeitende die mit personenbezogene Daten arbeiten.

Unser Mehrwert für Sie

Fokussierung auf das Kerngeschäft ohne Abstriche beim Datenschutzbeauftragten
Kompetente Beratung vor Etablierung der für von Datenschutz relevanten Vorgängen.
Prüfung bestehender Datenschutz relevanter Vorgänge


Bei Bedarf:

  • Optimierung bestehender Datenschutz relevanter Vorgänge
  • Beratung im Krisenfall
  • Information über Neuerungen
  • Schulungen